Schützen Sie Ihre Lernenden und Praktikanten bei Invalidität mit der Lernendenversicherung

11 August 2023
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In der Schweiz sind Lernende und Praktikanten aufgrund ihres tiefen Einkommens nicht in der Pensionskasse versichert. Im Falle von Invalidität im Krankheitsfall müssen sie deshalb ohne zusätzlichen Versicherungsschutz, trotz Ergänzungsleistungen, mit dem Existenzminimum bis zu ihrem Lebensende zurechtkommen. Mit einer Lernendenversicherung wird die ausbezahlte IV-Rente bis zur Pension fast verdreifacht. Viele Unternehmen nutzen diese Chance, um ihren Lernenden und Praktikanten diesen zusätzlichen Schutz als Benefit anzubieten.

Lernende und Praktikanten haben in der Schweiz den Nachteil, dass sie üblicherweise aufgrund ihres Einkommens nicht in der Pensionskasse versichert sind. Im Falle einer bleibenden Erwerbsunfähigkeit beträgt die ausserordentliche IV-Rente aus der 1. Säule lediglich rund CHF 1‘600.

Ohne zusätzliche Einkünfte können im Alter von 18 Jahren Ergänzungsleistungen (EL) eingefordert werden. Damit wird das Existenzminimum von ca. CHF 3‘000 bis zum Lebensende gesichert. Mit einer Lernendenversicherung kann die IV-Rente hingegen bis zum Pensionierungsalter auf rund CHF 4‘600 angehoben werden, was eine erhebliche Verbesserung darstellt.

Nachfolgende Grafik zeigt das monatliche Einkommen mit Lernendenversicherung (orange Linie) und ohne (dunkelblaue Linie) auf. Die dunkelblaue Linie steigt mit Beantragung von Ergänzungsleistungen im Alter von 18 Jahren, die orange Linie sinkt mit der Erreichung der Pension.

Umfang des Versicherungsschutzes

Versichert werden können alle nicht-BVG-pflichtigen, voll arbeitsfähigen Angestellten mit einem Arbeitsvertrag mit Ausbildungscharakter (Lernende und Praktikanten) von mindestens 3 Monaten.

Folgende Leistungen sind versichert:

  • Jährliche Invalidenrente bei Krankheit CHF 36‘000 (zusätzlich zur Rente von rund CHF 19’200 aus der 1. Säule)
  • Einmaliges Todesfallkapital bei Krankheit von CHF 10‘000
  • Laufzeit bis zur Erreichung des ordentlichen Pensionierungsalters

Kosten

Die jährlichen Kosten betragen je nach Branche der Auszubildenden CHF 600 oder CHF 840.

Fazit

Mit einer ergänzenden Versicherung können Unternehmen und Organisationen ihren Lernenden und Praktikanten einen zusätzlichen Schutz bieten. Ohne zusätzlichen Versicherungsschutz aus der privaten Vorsorge oder Einkommen müssen Lernende und Praktikanten bei bleibender Erwerbsunfähigkeit im Krankheitsfall mit dem Existenzminimum zurechtkommen.

Nutzen Sie als Unternehmen die Chance, die besten Schulabgänger unter anderem mit solchen Benefits für sich zu gewinnen.

Gerne stehen wir von Verlingue Ihnen für eine Beratung zur Lernenendenversicherung oder bei weiteren Fragen zur Verfügung.