Kennen Sie die gültigen Gesetze für den Betrieb von Drohnen?
Wir beleuchten die neuesten Entwicklungen der Drohnenregelung, insbesondere die Anpassung an die EU-Richtlinien und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Welche Regelungen müssen Piloten und Unternehmen beachten? Besonderes Augenmerk legen wir auf das Obligatorium für die Haftpflichtversicherung, das bereits ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm gilt, sowie die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten als Voraussetzung, damit ein Versicherungsschutz gewährt wird.
Drohnen haben sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Hilfsmittel in verschiedenen Branchen entwickelt. Die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten, angefangen von Luftbildaufnahmen bis hin zur Inspektion von Infrastrukturen, haben Unternehmen dazu veranlasst, vermehrt auf die Drohnentechnologie zu setzen. Dieser Trend geht einher mit neuen gesetzlichen Bestimmungen, welche die Verwendung von Drohnen regeln und für alle Akteurinnen und Akteure verbindlich sind.
Anpassung an EU-Drohnenregelung
Die Schweiz hat per 1. Januar 2023 die gesetzliche Regelung für die Nutzung von Drohnen an diejenige der EU angepasst, um den Einsatz dieser Technologie sicherer und transparenter zu gestalten. Es ist entscheidend, dass nicht nur private Piloten, sondern auch Verantwortliche in Unternehmen, welche Drohnen verwenden, die Regeln und Vorschriften für den Betrieb von Drohnen genau kennen. Dies umfasst u.a. das Mindestalter für Piloten, eine Registrierungs- und Schulungspflicht für Piloten, die Mindestflughöhe und die Kennzeichnung der Drohnen. Darüber hinaus sind bestimmte Arten und Verwendungen von Drohnen bewilligungspflichtig, was eine weitere Überprüfung der Anforderungen erforderlich macht. Wussten Sie, dass beispielsweise Flüge in Bereichen der Stadt Zürich aufgrund der Nähe zum Flughafen bewilligungspflichtig sind?
Obligatorium Haftpflichtversicherung
Unternehmen sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass Drohnen als Luftfahrzeuge gelten und Schadenansprüche nicht unbedingt automatisch durch die herkömmliche Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Schäden, die durch den Einsatz von Drohnen passieren, können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, wenn keine geeignete Versicherung besteht. Das gesetzliche Obligatorium für eine Haftpflichtversicherung greift neu bereits ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen eine Haftpflichtversicherung abschliessen, die dem individuellen Nutzerprofil entspricht – auch für die Nutzung von Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht. Ferner ist zu beachten, dass aufgrund der Dynamik im Versicherungsmarkt sich der Versicherungsschutz in der Zwischenzeit geändert haben könnte.
Gemäss einer Schätzung des Bundesamts für zivile Luftfahrt (BAZL) vom Juli 2023 sind erst ca. 50% der Drohnenpiloten der Verpflichtung zur Registrierung nachgekommen. In diesem Kontext möchten wir erwähnen, dass die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sein müssen, damit der Versicherungsschutz gewährt ist.
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um den geeigneten Versicherungsschutz abzuklären und sicherzustellen, dass die Deckung den individuellen Bedürfnissen entspricht.
Fazit:
Die zunehmende Verbreitung von Drohnen erfordert neue Gesetze, von denen alle Akteure Kenntnis haben sollten. Unternehmen und Private sollten sich bewusst sein, dass sie beim Einsatz von Drohnen eine Haftpflichtversicherung benötigen, um sich vor potenziellen finanziellen Risiken zu schützen. Verlingue bietet eine umfassende Beratung, um Unternehmen dabei zu unterstützen, den geeigneten Versicherungsschutz für ihre Drohnenaktivitäten zu gewährleisten und mögliche Schäden abzudecken.
Weitere Informationen: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen.html