BVG-Reform: Ablehnung durch das Schweizer Stimmvolk und ihre Folgen

23 September 2024
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Gestern hat das Schweizer Stimmvolk die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) abgelehnt. Dieses Ergebnis war nicht völlig unerwartet, da bereits im Vorfeld der Abstimmung mit einer Ablehnung gerechnet wurde. Die Ablehnung lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen, darunter die Komplexität der Vorlage, Bedenken hinsichtlich möglicher Rentenkürzungen sowie Uneinigkeit innerhalb des bürgerlichen Lagers.

Verpasste Chancen und zukünftige Möglichkeiten

Die Ablehnung der BVG-Reform bedeutet, dass einige wichtige Verbesserungen vorerst nicht umgesetzt werden. Zu den verpassten Chancen gehören insbesondere:

  1. Bessere Integration von Teilzeitarbeitenden:
    Die Senkung des Koordinationsabzugs hätte die Vorsorgesituation von Teilzeitbeschäftigten, insbesondere Frauen, deutlich verbessert.
  2. Fairere Behandlung von Personen im tiefen Lohnsegment: Die Anpassung der Eintrittsschwelle hätte mehr Arbeitnehmenden Zugang zur beruflichen Vorsorge ermöglicht.
  3. Umverteilung von Jung zu Alt
    Die unerwünschte Solidarität von Jung zu Alt konnte mit dem Nein zur Senkung des Umwandlungssatzes nicht reduziert werden. Somit müssen weiterhin die Jungen die Pensionierungsverluste der Älteren mittragen. Dies erfolgt nicht durch die Höhe der Beiträge an die Pensionskasse und des monatlichen Abzugs, sondern durch die tiefere Partizipation am Anlageertrag der Pensionskasse und somit einem tieferen Altersguthaben bei der Pensionierung.

Trotz dieser verpassten Chancen auf nationaler Ebene besteht weiterhin die Möglichkeit, als Arbeitgeber Verbesserungen für die Mitarbeitenden eigenständig auf betrieblicher Ebene umzusetzen.

Handlungsoptionen

Obwohl die BVG-Reform als Gesamtpaket abgelehnt wurde, bieten sich weiterhin zahlreiche Möglichkeiten, die Vorsorgesituation für die Mitarbeitenden zu verbessern. Fortschrittliche Arbeitgeber können Aspekte der Reform eigenständig umsetzen, ohne auf eine neue gesetzliche Grundlage warten zu müssen:

  1. Senkung des Koordinationsabzugs
    Arbeitgeber können den Koordinationsabzug in ihren Vorsorgeplänen freiwillig senken oder flexibler gestalten. Dies verbessert insbesondere die Situation von Teilzeitbeschäftigten und Geringverdienenden.
  2. Anpassung und Erhöhung der Altersgutschriften
    Eine Erhöhung der Altersgutschriften kann jederzeit erfolgen, um eine bessere Altersvorsorge sicherzustellen und die Arbeitgeberattraktivität zu erhöhen.
  3. Senkung der Eintrittsschwelle

    Arbeitgeber können die Eintrittsschwelle für die obligatorische Berufliche Vorsorge anpassen, sodass auch Personen im tiefen Lohnsegment Zugang zur zweiten Säule erhalten.

  4. Flexiblere Beitragssätze und Wahlplanmöglichkeiten

    Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden mehr Wahlmöglichkeiten bei den Sparbeiträgen anbieten, um individuelle Vorsorgebedürfnisse besser zu berücksichtigen.

Diese Möglichkeiten können von Arbeitgebern bereits jetzt implementiert werden. Durch die proaktive Umsetzung dieser Verbesserungen können Unternehmen nicht nur die Vorsorgesituation ihrer Mitarbeitenden optimieren, sondern sich auch als attraktive Arbeitgeber positionieren. Es empfiehlt sich, die Anpassungen in Zusammenarbeit mit uns zu planen und umzusetzen, um eine optimale Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Unser Engagement für Sie

Als Ihr Partner für die Berufliche Vorsorge stehen wir Ihnen zur Seite. Wir werden Sie über zukünftige Entwicklungen und mögliche neue Reformvorschläge auf dem Laufenden halten. Darüber hinaus unterstützen wir gerne bei der Analyse und möglichen Anpassung der aktuellen Vorsorgepläne.

Die Herausforderungen in der beruflichen Vorsorge bleiben bestehen, aber gemeinsam können wir Wege finden, um die Vorsorgesituation zu optimieren und an die modernen Bedürfnisse anzupassen. Die Bereitschaft vieler Arbeitgeber, proaktiv Verbesserungen vorzunehmen, stimmt uns zuversichtlich für die Zukunft der beruflichen Vorsorge in der Schweiz.