Verlängerung der Entschädigungsansprüche im Todesfall eines Elternteils

1 Januar 2024
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Änderung Erwerbsersatzentschädigung (EO) per 1.1.2024

Das Parlament hat eine Regelung verabschiedet, die einen Anspruch auf Mutterschafts-, respektive Vaterschaftsentschädigung vorsieht, wenn ein Elternteil kurz nach der Geburt stirbt.

Die Änderung soll dafür sorgen, dass die Betreuung und das Wohl des Neugeborenen Vorrang haben. Diese Regelung gilt auch für die Ehefrau der Mutter, sofern das Kind mittels Samenspende gezeugt wurde.

Entschädigung für den anderen Elternteil

Ab dem 1.1.2024 wird die Vaterschaftsentschädigung neu als «Entschädigung für den anderen Elternteil» bezeichnet. Mit der Einführung der Ehe für alle ab dem 1.7.2022 hat auch die Ehefrau der Mutter Anspruch auf diese Entschädigung.

Verlängerung der Entschädigungsansprüche im Todesfall eines Elternteils

Todesfall der Mutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt des Kindes

Der andere Elternteil (Vater bzw. Ehefrau der Mutter) hat zusätzlich zum zweiwöchigen Urlaub (ehemals Vaterschaftsurlaub) Anspruch auf einen 14-wöchigen entschädigten Urlaub. Dieser muss unmittelbar nach dem Tod am Stück bezogen werden und endet vorzeitig, wenn der Vater bzw. die Ehefrau der Mutter wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.

Todesfall des Vaters bzw. Ehefrau der Mutter innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes

Die Mutter hat Anspruch auf zwei zusätzliche Wochen Urlaub. Der Bezug dieser zwei zusätzlichen Wochen Urlaub erfolgt gemäss Modalitäten des Vaterschaftsurlaubes.

Gerne stehen wir von Verlingue Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.