Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Beziehung zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kundinnen und Kunden und gehört neben dem Versicherungsaufsichtsgesetz zu den wichtigsten Erlassen für die Versicherungsbranche. Die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wurde vom Parlament am 19. Juni 2020 in der Schlussabstimmung angenommen. Das revidierte Gesetz stärkt die Rechte der Versicherten und ermöglicht eine dem digitalen Zeitalter angepasste Vertragsabwicklung- und lösung. Die Inkraftsetzung der Revision ist per 1. Januar 2022 vorgesehen.