Spezialrisiken
Spezialrisiken erfordern spezifisches Know-How
Unternehmen müssen sich dem sich wandelnden Umfeld stets anpassen und neue Risiken im Blick haben. Die Digitalisierung, neue Kommunikationstechnologien und veränderte Geschäftsmodelle erforden neue Versicherungslösungen.
Für Haftpflicht- und Cyber-Versicherungen
Wir verstehen Versicherungsschutz umfassend. Deshalb unterstützen wir Sie mit unserem Know-how auch in Spezialgebieten wie Cyber-Versicherungen, Organ-Haftpflichtversicherungen (D&O), Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen für Vorsorgeeinrichtungen (PTL), Berufshaftplicht-Versicherungen (PI), Vertrauensschadenversicherungen (Crime), Entführungs-, Erpressungs- und Lösegeldversicherungen (K&R) sowie Haftpflichtversicherungen für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (EPL).
Ihr Mehrwert
- Aufzeigen von Risiken in neuen Bereichen
- Solide Ueberprüfung aktueller Lösungen für eine aussagekräftige Entscheidungsgrundlage
- Umfassende Versicherungsdeckungen mit bestem Preis-Leistungs-Verhältnis
- Individuelle Produkte mit ganzheitlichen Beratungsansätzen vom Risikomanagement bis zur Versicherungslösung
- Fachspezialisten mit langjähriger Markterfahrung und grossem Know-How
Unsere Beratung zu Ihren Spezialrisiken
Immer mehr gesetzliche Vorgaben stellen höhere Anforderungen an eine sorgfältige Unternehmensführung, unabhängig davon, ob es sich um eine AG, GmbH oder Stiftung handelt. Das Management und die verantwortlichen Unternehmensorgane, von Kleinst- bis Grossunternehmen, sind heutzutage stark gefordert in der Verantwortung für ihr Unternehmen.
Zu Verantwortlichkeitsklagen gegen Verwaltungsräte und Geschäftsführer kommt es auch in der Schweiz. Mit der Übernahme von Organfunktionen besteht für Führungskräfte ein erhebliches Risiko, in persönliche Verantwortungsklagen verwickelt zu werden, ob berechtigte oder unbegründete Ansprüche geltend gemacht werden. Bei finanziellen Problemen der Gesellschaften oder im Konkursfall erheben Aktionäre und Gläubiger Schadenersatzansprüche an die Führungskräfte.
Hinzu kommen eine steigende Anzahl von strafrechtlichen Ermittlungen und Anklagen sowie Klagen von Steuerbehörden und Sozialversicherern.
Die Sicherstellung des Gesellschaftsvermögens des Unternehmens und insbesondere des Privatvermögens der verantwortlichen Personen ist von existentieller Bedeutung. Eine optimale Versicherungsdeckung schützt das Vermögen und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.
Wir beraten Sie umfassend.
Die schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen sind Verwalter bedeutender Vermögenswerte. Der Umgang mit diesem Kapital, das im Interesse der Versicherten sorgfältig, effizient und sicher zu verwalten ist, bringt für alle Beteiligten eine hohe Verantwortung mit sich.
Die mit der Verwaltung, Geschäftsführung oder Kontrolle der Vorsorgeeinrichtung betrauten Personen haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für die von ihnen verursachten Schäden. Als oberstes Organ ist der Stiftungsrat verantwortlich für die Führung der Stiftung und damit für die Verwaltung des Stiftungsvermögens. Im Zuge von volatilen Kapitalmärkten, versicherungstechnischen Unwägbarkeiten und einer verschärften Haftung, steigt das Bedürfnis sich angemessen abzusichern.
Das Deckungskonzept einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist auf die individuellen Bedürfnisse von Vorsorgeeinrichtungen und deren Organe abgestimmt und bietet umfassenden Schutz des Privat- und Stiftungsvermögens. Versichert ist die Entschädigung von begründeten oder die Abwehr von unbegründeten Ansprüchen gegen die Stiftung (Berufs-Haftpflicht) oder gegen eine oder mehrere Personen (Organ-Haftpflicht). Auf Wunsch können zusätzlich auch Vertrauensschäden (Mitarbeiterkriminalität) mitversichert werden.
Immer häufiger werden Unternehmen, egal welcher Grösse, Opfer von kriminellen Handlungen durch Mitarbeitende oder Dritte bei Diebstahl, Betrug, Verleumdung, Veruntreuung von Vermögenswerten oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen. Die finanziellen Verluste, gerade auch für kleinere und mittlere Unternehmen, sind oft gross und können existenziell sein.
Für diese sogenannten Vertrauensschäden gibt es Versicherungslösungen.
Die Vertrausschadenversicherung schützt Sie als Unternehmen nicht nur vor Vermögensschäden, welche Ihnen durch Ihre Mitarbeitenden entstehen können, sondern auch vor Schäden verursacht durch Dritte in Form von Raub, Diebstahl oder jüngst auch sehr raffinierten Fällen von Social Engineering.
Wir unterstützen Sie mit unserem fundierten Wissen und organisieren am Versicherungsmarkt das passende Angebot.
Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung nehmen die internationalen Aktivitäten vieler Unternehmen verstärkt zu. Erpressungsversuche – auch von Mitarbeitern – und Entführungen gegen Lösegeldzahlungen treten vermehrt auf und sind mittlerweile in vielen Teilen der Welt und auch in Europa eine reale Gefahr. Jedes Unternehmen kann hiervon betroffen werden, gerade bei Reise- und Geschäftstätigkeiten im Ausland.
Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber ist gesetzlich verankert. Unternehmen sind verpflichtet, den Angestellten gegenüber Vorsicht und Umsicht walten zu lassen, um Risiken zu vermeiden und vorhersehbare Schäden zu verhindern.
Eine K&R Versicherung deckt nicht nur Löse- und Erpressungsgelder ab, sondern auch Kosten für professionelle Sicherheitsdienste. Weitere Bestandteile sind zum Beispiel Kosten für politisch bedingte Eilrückführungen sowie Kosten für Erholung, Rehabilitation und Personenschäden.
Gerne stehen Ihnen unsere Experten für eine Beratung rund um eine Versicherungslösung zur Verfügung.
Neue Kommunikationswege und digitale Geschäftsprozesse halten bereits seit geraumer Zeit Einzug in das Geschäftsleben. IT-Infrastrukturen werden zunehmend komplexer. In diesem Zusammenhang häufen sich auch die Meldungen über Vorfälle wie Hackerangriffe und Datenklau. Rund 80% aller Cyber-Attacken zielen in Richtung KMU.
Risiken erkennen
Die Folgen von Cyberangriffen können verheerend sein: Möglicherweise steht das Unternehmen tagelang still – auf Kosten von Lieferanten, Kunden und Partnern. Vertraglich zugesicherte Leistungen und Güter können nicht ausgeliefert werden, Konventionalstrafen können geltend gemacht werden. Gelangen vertrauliche Daten in die Öffentlichkeit oder greift ein Hacker auf Zahlungsinformationen zu, kann dies schnell teuer werden oder zu einem Reputationsschaden führen.
Folgen absichern
Verlingue bietet zusammen mit einem führenden Versicherer und zwei auf Cyber-Sicherheit spezialisierte Unternehmen eine ganzheitliche Beratung mit dem Namen Sicuronet im Cyber Risikomanagement an. Ziel dieses Cyber-Schutz-Konzepts ist die Identifikation von Risiken, Eruierung von geeigneten Massnahmen, Schulungen für Mitarbeitende (Awareness Trainings) und der Risikotransfer in eine massgeschneiderte und exklusive Versicherungslösung. Unsere Kunden profitieren mit Sicuronet von einem auf dem Markt einzigartigen Produkt zu attraktiven Konditionen.
Ihr Mehrwert
- Ganzheitlicher Beratungsansatz vom Risikomanagement bis hin zur Versicherungslösung
- Zielgerichteter Dialog zur Erkennung und Identifizierung von Risiken und deren Auswirkungen
- Strukturierte Analyse der IT-Systeme und Prozesse durch Sicherheitsexperten
- Umfangreicher Bericht vom IT-Sicherheits-Assessment als Grundlage für allfällige Risk Transfer Massnahmen
- Zusätzliche Dienstleistungen wie Mitarbeiterschulungen und Business Continuity Talks
- Attraktive Versicherungslösungen mit einzigartigem Produkt für KMU
Unsere Experten stehen Ihnen für weiterführende Informationen und eine Beratung gerne zur Verfügung.
Die Berufshaftpflicht-Versicherung ist eine Vermögensschaden-Versicherung für gewisse Berufe, welche im Rahmen einer Fehlberatung, von fahrlässigen Versäumnissen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung Dritten gegenüber einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. So zum Beispiel wer als Architekt einen Planungsfehler begeht, als Arzt eine Fehldiagnose erstellt oder als Anwalt eine Frist verpasst.
Gewisse Berufsgattungen müssen per Gesetz eine Berufshaftpflicht-Versicherung haben, so zum Beispiel Anwälte.
Weitere Berufe, für welche eine Berufshaftpflicht-Versicherung sinnvoll ist, sind Ingenieure, Treuhänder, Steuer- und Unternehmensberater, Vermögensverwalter, etc.
Oftmals kann eine Berufshaftpflicht-Versicherung in Kombination mit einer Betriebshaftpflicht-Versicherung, welche die Haftung von Unternehmen für Personen- und Sachschäden deckt, sowie einer Vertrauensschaden-Versicherung abgeschlossen werden, welche die Firma zum Beispiel vor Diebstahl durch Mitarbeitende oder Dritte deckt.
EPL deckt Unternehmen sowie deren Mitarbeitenden für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis im Falle von Diskriminierung, ungerechtfertigter Kündigung, übergangener Beförderung oder sexueller Belästigung und anderen Gründen.
Eine – erfolgte oder behauptete – Diskriminierung kann aufgrund des Alters, Geschlechts, Rasse, Religion, Herkunft, sexueller Neigung etc. entstehen. Die Versicherung deckt die Abwehr unbegründeter Ansprüche als auch die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten sowie Entschädigung im Rahmen der Versicherungssumme.
Auch Ansprüche von Kunden oder Vertragspartnern einer Firma können normalerweise gedeckt werden. Schadenersatzforderungen aufgrund von Diskriminierung haben in der Schweiz in den letzten Jahren stark zugenommen, insbesondere in Fällen von Kündigung, die auf Diskriminierung oder Whistle Blowing zurückzuführen sind.